Diese anthropogenen Emissionen (Gerüche, VOC, CO2 usw.) haben einen relevanten Einfluss auf unsere Leistungsfähigkeit – dies ist vor allem bei Schulen und wissensbasierten Arbeitsplätzen relevant und dürfte ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Faktor sein.
Nicht zuletzt deshalb wurde der seit 2006 bestehende Richtlinienteil der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft des BMLFUW für Kohlenstoffdioxid (CO2) vollständig überarbeitet.
In der neuen Richtlinie, die unter Mitarbeit der Kommission Klima und Luftqualität (KKL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) publiziert wurde, gibt es nun vier Raumklassen, in denen unterschiedliche CO2-Höchstwerte (als arithm. Mittelwert) gelten. Es wird auch nicht mehr zwischen mechanisch und natürlich belüfteten Räumen unterschieden, sondern nur nach der tatsächlichen Nutzung.
Die Richtwerte für Schul- und Unterrichtsräume (Klasse 2) entsprechen mit 1000 ppm als maximaler mittlerer Immissionskonzentration über eine Unterrichtsstunde den in Kürze erscheinenden "Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden - Teil I: Bildungs-einrichtungen" der Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) und Innenraum-lufthygiene-Kommission (IRK) beim deutschen Umweltbundesamt.