Haustechnische Anlagen
Haustechnische Anlagen sind Ver- und Entsorgungsanlagen in Gebäuden, Transportanlagen, fest eingebaute betriebstechnische Anlagen sowie sonstige haustechnische Anlagen. Ortsveränderliche Maschinen und Geräte wie zum Beispiel ein Geschirrspüler im eigenen Wohnbereich werden nicht berücksichtigt. Haustechnische Anlagen sind schalltechnisch herausfordernd, da die Schallerzeugung durch diese oft sowohl durch Luft als auch durch Körperschall auftreten. Bei der Schallentwicklung von haustechnischen Anlagen kann unter verschiedenen Geräuscharten wie Betriebsgeräuschen, Betätigungsgeräuschen und Nutzungsgeräuschen unterschieden werden.
Der Lärm der durch haustechnische Anlagen verursacht wird, wird durch den A-bewerteten Schallpegel beschrieben, der in den zu schützenden Raum einer Nutzungseinheit abgestrahlt wird. Die mindesterforderliche Schalldämmung von haustechnischen Anlagen ist in der ÖNORM B 8115-2 beschrieben, nach der ein höchstzulässiger Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT durch den Betrieb dieser Anlagen aus anderen Nutzungseinheiten im Empfangsraum nicht überschritten werden darf. Hierbei wird aufgrund der genannten unterschiedlichen Geräuscharten zwischen gleichbleibenden oder intermittierenden Geräuschen und kurzzeitigen, schwankenden Geräuschen unterschieden.
Der LAFmax,nT ist der maximale A-bewertete, mit der Zeiterfassung „fast“ (schnell) gemessene Schalldruckpegel, normiert auf eine Nachhallzeit T0 von 0,5 Sekunden.
Alternativ zum LAFmax,nT kann bei haustechnischen Anlagen der äquivalente Schalldruckpegel LAeq,nT gemessen werden. Das Grundprinzip für die Messung des äquivalenten kontinuierlichen Schalldruckpegels besteht darin, dass die Integrationszeit einem typischen Betriebszyklus der zu prüfenden haustechnischen Anlage entspricht.
Ablauf und Voraussetzungen einer Messung von haustechnischen Anlagen
Die Messung der Schalldruckpegel von haustechnischen Anlagen erfolgt vorzugsweise am Abend, da die Lärmbelästigung erfahrungsgemäß dann am geringsten ist. Befindet sich die zu messende haustechnische Anlage bzw. Nutzungseinheit in einer ruhigen Gegend, kann eine Messung auch tagsüber durchgeführt werden. Dabei wird zunächst die Nachhallzeit bei ausgeschalteter Anlage gemessen. Anschließend wird der Grundgeräuschpegel an unterschiedlichen Punkten im Empfangsraum, ebenfalls bei ausgeschalteter Anlage, gemessen, da der Geräuschpegel der Anlage um diesen korrigiert wird. Schließlich wird je nach haustechnischer Anlage der Schalldruckpegel und/oder der äquivalente Schalldruckpegel der betätigten Anlage an verschiedenen Punkten im Empfangsraum gemessen.
Voraussetzungen für eine Messung sind:
- Zugang zu den zu messenden Gebäuden und Betriebs- bzw. Nutzungseinheiten
- Eingebaute Türen und Fenster
- Bereits verschlossene Schächte bzw. Öffnungen jeglicher Art
- Verschlossene Leitungen jeglicher Art
- Stromversorgung
- Sofern es sich um Messungen auf einer Baustelle handelt, sind schallintensive Arbeiten wie Verdichtungsarbeiten im Außenbereich, Stemm-, Bohr- und Meißel Arbeiten, etc. während des Zeitraums der Messung auszusetzen
- Die haustechnische Anlage muss bei der Messung ein-, aus- und evtl. in unterschiedliche Betriebszustände geschaltet werden können
Unser Angebot
- Messungen nach ÖNORM EN ISO 16032 bzw. 10052
- Resultierende Messgrößen maximale A-bewertete Schalldruckpegel LAFmax,nT , A-bewertete äquivalente Schalldruckpegel LAeq,nT
- Je nach Aufwand der Messung je Anlage bzw. Nutzungseinheit zw. 480 und 860 € exkl. MwSt. inklusive Berichterstellung (im Raum Wien). Die Anfahrtspauschale außerhalb des Raumes Wien wird nach Entfernung berechnet.